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S2k-Leitlinie zu Zöliakie

2014 wurde eine neue Leitlinie zu Zöliakie herausgegeben. Diese basiert auf bereits vor wenigen Jahren veröffentlichten internationalen Leitlinien, in die aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Studienergebnisse eingeflossen sind.
Die aktuelle S2k-Leitlinie zu Zöliakie enthält viele praktische Empfehlungen rund um das klinische Bild der Zöliakie, Diagnostik, Therapie und Pathologie sowie die refraktäre Zöliakie und dient somit als wertvolle Informationsquelle für alle Fachkräfte, die Patienten mit Zöliakie betreuen. Die Leitlinie bündelt die Ergebnisse einer Konsensuskonferenz der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselerkrankungen (DGVS) gemeinsam mit der Deutschen Zöliakie-Gesellschaft (DZG) unter Mitarbeit einer Leitliniengruppe, der unter anderem Detlef Schuppan, Andreas Stallmach, Stephan C. Bischoff, Sibylle Koletzko und Jörg Felber angehörten.
 

Nomenklatur der Zöliakieformen

Von besonderer Bedeutung ist die angepasste Nomenklatur der Zöliakieformen, mit der Unklarheiten und Differenzen bei der Bezeichnung der verschiedenen Erscheinungsformen vermieden werden sollen: So wird empfohlen, Begriffe wie typische, overte oder silente Zöliakie zukünftig nicht mehr zu verwenden und auch nicht mehr von „einheimischer Sprue des Erwachsenen“ zu sprechen. Eine detaillierte Erläuterung der Zöliakieformen finden Sie hier.
 

Empfohlener Diagnoseweg

Im Bereich der Diagnostik spricht die Leitlinie die Empfehlung aus, sowohl bei Kindern als auch bei Jugendlichen und Erwachsenen beim Verdacht auf Zöliakie einen Antikörpertest durchzuführen (Gewebs-Transglutaminase-IgA-Antikörper oder Endomysium-IgA-Antikörper) und das Gesamt-IgA zu bestimmen, um einen IgA-Mangel auszuschließen. Speichel- und Stuhltests sind zur Diagnostik der Zöliakie nicht geeignet. Weitere Informationen zur Diagnose finden Sie hier.
 

Diagnose bei Kindern

Die Leitlinie greift die Empfehlungen bezüglich des diagnostischen Vorgehens bei Kindern entsprechend der ESPGHAN-Leitlinien auf. Nach diesen ist bei Kindern eine Biopsie nicht in jedem Fall zur Diagnoseabsicherung erforderlich, sofern Antikörpertests deutliche Ergebnisse zeigen, HLA-DQ2 oder DQ8 nachgewiesen wurden und die Patienten auf die glutenfreie Ernährung ansprechen. Wenn die Diagnose nach diesen Empfehlungen gestellt wurde, ist entgegen früherer Aussagen eine Glutenbelastung nach ein paar Jahren nicht mehr angezeigt, um die Zöliakiediagnose zu bestätigen.
 

Hafer in der glutenfreien Ernährung

Bezüglich Hafer gibt es in der neuen Leitlinie die Empfehlung, dass nicht mit Gluten kontaminierter Hafer Bestandteil einer glutenfreien Ernährung sein kann, sofern keine Beschwerden auftreten. Es ist jedoch wie bei anderen, von Natur aus glutenfreien Getreidesorten wichtig, dass Zöliakiebetroffene nur Lebensmittel verzehren, die als glutenfrei gekennzeichnet sind, um eine Kontamination im Herstellungsprozess auszuschließen.

Zöliakieformen

  • klassische Zöliakie (ehemals typische)
  • symptomatische Zöliakie (ehemals atypische, overte)
  • subklinische Zöliakie (ehemals auch asymptomatische und silente)
  • potenzielle Zöliakie (ehemals auch latente)
  • refraktäre Zöliakie

Grenzwert für Gluten

Verordnung (EG) Nr. 41/2009

In der EG-Verordnung der Kommission vom 20. Januar 2009 zur Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit geeignet sind, wurden die neuen Grenzwerte für Gluten in diätetischen Lebensmitteln und Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs festgelegt. Seit 1. Januar 2012 dürfen nur Lebensmittel, die bis zu 20 ppm Gluten enthalten, als glutenfrei ausgelobt werden. Bei einem Glutengehalt von 21 bis 100 ppm ist dies nicht mehr zulässig. Die einzelnen Länder der EU können entscheiden, ob solche Produkte als „glutenarm“ oder „sehr geringer Glutengehalt“ bezeichnet werden dürfen.

Download: Verordnung (EG) Nr. 41/2009

Lebensmittel für spezielle Gruppen

Verordnung (EU) Nr. 609/2013

Die Diätrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2009 über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind („diätetische Lebensmittel“), wurde am 12. Juni 2013 durch die Verordnung über Lebensmittel für spezielle Verbrauchergruppen abgelöst (Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung). Mit dieser Verordnung wird  die Verordnung (EG) Nr. 41/2009 zum 20. Juli 2016 aufgehoben. Es ist vorgesehen, die Bedingungen für die Verwendung der Bezeichnungen „glutenfrei“  und „sehr geringer Glutengehalt“ zukünftig in der Lebensmittelinformations-Verordnung zu regeln, damit Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit mindestens die gleichen Informationen zur Verfügung gestellt bekommen.

Download: Verordnung (EU) Nr. 609/2013

Kennzeichnung von Allergenen bei verpackten Lebensmitteln

Richtlinie 2007/68/EG

Die Richtlinie der Kommission vom 27. November 2007 bezieht sich auf eine Änderung von Anhang IIIa der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter Lebensmittelzutaten, die EU-weit auf den Etiketten verpackter Lebensmittel angegeben werden müssen.

Die folgenden vierzehn häufigsten Auslöser allergischer und anderer Unverträglichkeiten müssen in der Zutatenliste oder im Produktnamen angegeben werden:
  • Glutenhaltige Getreide (d. h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder deren Hybridstämme) und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Krebstiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Erdnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Sojabohnen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Milch und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte (d. h. Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse und Queenslandnüsse und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Sellerie und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Senf und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Sesamsamen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l, ausgedrückt als SO2
  • Lupinen und daraus gewonnene Erzeugnisse
  • Weichtiere und daraus gewonnene Erzeugnisse
Download: Richtlinie 2007/68/EG

Kennzeichnung von Allergenen bei verpackter und loser Ware

Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)

Seit 13. Dezember 2014 gilt die am 25. Oktober 2011 verabschiedete Lebensmittelinformations-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), die europaweit eine einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln sicherstellt. Die LMIV löst die Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung und die Nährwertkennzeichnungs-Verordnung ab. Neben Regelungen u. a. zu Lebensmittelimitaten und der Herkunft von Lebensmitteln soll die Verordnung gewährleisten, dass Verbraucher verstärkt über Allergene informiert werden. Auf verpackter Ware oder in Zutatenlisten müssen die enthaltenen Allergene nun zusätzlich optisch hervorgehoben werden. Zudem gibt es eine Informationspflicht zu Allergenen für unverpackte Ware, z. B. in Bäckereien, Metzgereien oder in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung. Hierzu hat der Bund eine nationale Vorschrift (Vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV) erarbeitet. Hier ist geregelt, dass die Information über enthaltene Allergene auf einem Schild oder auf der Speisekarte, durch einen Aushang an gut sichtbarer Stelle oder eine sonstige schriftliche Aufzeichnung zu erfolgen hat. Auch eine mündliche Auskunft des Lebensmittelunternehmers oder eines hinreichend unterrichteten Mitarbeiters ist möglich, wenn eine schriftliche Aufzeichnung über die enthaltenen Allergene vorliegt und diese auf Nachfrage leicht zugänglich ist.

Download: LMIV

Weiterführende Informationen

Präsentationen 2

Alle anzeigen

Brennpunkt Gluten - Relevanz der Leitlinien und Hinweis für die Beratungspraxis

Dipl. oec. troph. Ute Körner
Ernährungstherapie und –beratung Schwerpunkt Lebensmittelallergien und –unverträglichkeiten
Bornheim

Safety and wholesomeness of oats for coeliac people - analytical aspects (2013)

Hannu Salovaara
Head of Food Technology division
Food and Environmental Sciences, University of Helsinki, Finland

Internationales Symposium „10 Jahre Glutenforschung und Zukunftsaussichten“, 30.11.2013, AREA Science Park in Triest (Italien)
www.drschaer-institute.com